Überlegungen zur Gutachtertätigkeit des Sachverständigen in der Verwaltung

Soll sein Gutachten brauchbar sein, bedarf es einer Begründung, die vom Inhalt und Aufbau her für einen Fachmann überprüfbar und für einen Laien zumindest verständlich und schlüssig sein muss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Gemeinde-Zeitung (1982; Nr 19)
VerfasserIn: Geuder, Heinrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:352 Gemeindeverwaltung
340.69 Sachverständige, gerichtliche
340.69 Gutachten: Recht
711.62 Bauordnung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Soll sein Gutachten brauchbar sein, bedarf es einer Begründung, die vom Inhalt und Aufbau her für einen Fachmann überprüfbar und für einen Laien zumindest verständlich und schlüssig sein muss.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog