Überlegungen zur Gutachtertätigkeit des Sachverständigen in der Verwaltung
Soll sein Gutachten brauchbar sein, bedarf es einer Begründung, die vom Inhalt und Aufbau her für einen Fachmann überprüfbar und für einen Laien zumindest verständlich und schlüssig sein muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung (1982; Nr 19)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 352 Gemeindeverwaltung
340.69 Sachverständige, gerichtliche 340.69 Gutachten: Recht 711.62 Bauordnung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Soll sein Gutachten brauchbar sein, bedarf es einer Begründung, die vom Inhalt und Aufbau her für einen Fachmann überprüfbar und für einen Laien zumindest verständlich und schlüssig sein muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |