Überlegungen zur Gutachtertätigkeit des Sachverständigen in der Verwaltung

Soll sein Gutachten brauchbar sein, bedarf es einer Begründung, die vom Inhalt und Aufbau her für einen Fachmann überprüfbar und für einen Laien zumindest verständlich und schlüssig sein muss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Gemeinde-Zeitung (1982; Nr 19)
VerfasserIn: Geuder, Heinrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:352 Gemeindeverwaltung
340.69 Sachverständige, gerichtliche
340.69 Gutachten: Recht
711.62 Bauordnung
Region:Österreich
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