Der persönliche Geltungsbereich des Arbeitnehmererfindungsgesetzes : 25 Jahre Arbeitnehmererfindungsrecht
Keine allseitige Klarheit darüber, wer zu den unter das Arbeitnehmererfindungsgesetz zählenden Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst rechnet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1982; Nr 5)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.77.023 Erfinderrecht
3-056.2 Behinderte 331.11 Arbeitnehmer 331.116 Arbeitsverhältnis 331.13 Kündigung: Arbeit 331.817 Urlaub 331.6 Umschulung 331.116 Leiharbeit 331.794 Heimarbeiter |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!