Der persönliche Geltungsbereich des Arbeitnehmererfindungsgesetzes : 25 Jahre Arbeitnehmererfindungsrecht
Keine allseitige Klarheit darüber, wer zu den unter das Arbeitnehmererfindungsgesetz zählenden Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst rechnet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1982; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.77.023 Erfinderrecht
3-056.2 Behinderte 331.11 Arbeitnehmer 331.116 Arbeitsverhältnis 331.13 Kündigung: Arbeit 331.817 Urlaub 331.6 Umschulung 331.116 Leiharbeit 331.794 Heimarbeiter |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.77.023 Erfinderrecht | Dokument Nr. A-238941 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |