Der persönliche Geltungsbereich des Arbeitnehmererfindungsgesetzes : 25 Jahre Arbeitnehmererfindungsrecht

Keine allseitige Klarheit darüber, wer zu den unter das Arbeitnehmererfindungsgesetz zählenden Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst rechnet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1982; Nr 5)
VerfasserIn: Gaul, Dieter
Ort / Verlag / Datum:09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.77.023 Erfinderrecht
3-056.2 Behinderte
331.11 Arbeitnehmer
331.116 Arbeitsverhältnis
331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Urlaub
331.6 Umschulung
331.116 Leiharbeit
331.794 Heimarbeiter
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.77.023 Erfinderrecht Dokument Nr. A-238941 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage