Verwertung von Betriebsgeheimnissen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses : Bundesarbeitsgericht v.16.3.1982
Die Parteien eines Arbeitsvertrages können wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer bestimmte Betriebsgeheimnisse, die er auf Grund seiner Tätigkeit erfährt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nutzen oder weitergeben darf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 29)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.10.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.943.5 Berufsgeheimnis
347.776 Wettbewerbsrecht 001.891 Forschung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.943.5 Berufsgeheimnis | Dokument Nr. A-238939 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |