Verwertung von Betriebsgeheimnissen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses : Bundesarbeitsgericht v.16.3.1982

Die Parteien eines Arbeitsvertrages können wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer bestimmte Betriebsgeheimnisse, die er auf Grund seiner Tätigkeit erfährt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nutzen oder weitergeben darf.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 29)
Ort / Verlag / Datum:20.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.943.5 Berufsgeheimnis
347.776 Wettbewerbsrecht
001.891 Forschung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Parteien eines Arbeitsvertrages können wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer bestimmte Betriebsgeheimnisse, die er auf Grund seiner Tätigkeit erfährt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nutzen oder weitergeben darf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog