Mitbestimmung nach 87 Abs.1 Nr.7 BetrVG (Gesundheitsschutz) bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen?

Mangels spezieller Gesetzes-oder Unfallverhütungsvorschriften für die Arbeit mit Bildschirmgeräten wird des öfteren auf die Generalklauseln zum Gesundheitsschutz verwiesen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 43)
VerfasserIn: Hess, Hubert
Ort / Verlag / Datum:29.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021F Bildschirmarbeit
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
331.82 Arbeitsmedizin
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.021F Bildschirmarbeit Dokument Nr. A-238938 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage