Linz: WIST-Führung widersetzt sich gerichtlicher Anordnung : Trotz einstweiliger Verfügung keine Schlüssel

Bekanntlich hat das Bezirksgericht Linz mit Wirkung ab 28. Oktober 1982 für vier von sieben gekündigten Heimbewohnern eine 'einstweilige Verfügung' erlassen, die der Leitung des WIST-Studentenheimes aufträgt, die betroffenen Studenten binnen zehn Tagen wieder ins Heim einziehen zu lassen....

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Volksstimme (1982)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.87 Studentenheim
Region:Österreich
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