Linz: WIST-Führung widersetzt sich gerichtlicher Anordnung : Trotz einstweiliger Verfügung keine Schlüssel
Bekanntlich hat das Bezirksgericht Linz mit Wirkung ab 28. Oktober 1982 für vier von sieben gekündigten Heimbewohnern eine 'einstweilige Verfügung' erlassen, die der Leitung des WIST-Studentenheimes aufträgt, die betroffenen Studenten binnen zehn Tagen wieder ins Heim einziehen zu lassen....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Volksstimme (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.87 Studentenheim
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Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 371.87 Studentenheim | Dokument Nr. A-238740 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |