Datenschutz - Arbeitnehmerschutz
Als Grundsatz für die Erfassung von persönlichen Arbeitnehmerdaten muss gelten, dass nur das für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Notwendige überhaupt gesammelt und gespeichert wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | SMUV (1982; Nr 40)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.10.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Persönlichkeitsrecht
331.881 Gewerkschaften 331.94 Arbeitnehmerschutz 342.721 Datenschutz |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Als Grundsatz für die Erfassung von persönlichen Arbeitnehmerdaten muss gelten, dass nur das für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Notwendige überhaupt gesammelt und gespeichert wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |