Pausenregelung bei Arbeiten mit Bildschirmgeräten : BM f. soziale Verwaltung v.30.7.1982

Eine kontinuierliche Arbeitsperiode am Bildschirmgerät liegt dann vor, wenn sie durch keinen in der Arbeitsorganisation vorgesehenen Tätigkeitswechsel, der länger als zehn Minuten dauert, unterbrochen wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3447)
Ort / Verlag / Datum:15.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021F Bildschirmarbeit
331.81 Arbeitszeit
331.82 Arbeitsbedingungen
340.134 Verordnungen
331.016.2 Arbeitsplatz: Humanisierung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.021F Bildschirmarbeit Dokument Nr. A-234435 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage