Gerechtfertigter Ausbildungskostenersatz : AG Wien v.9.7.1982
Der Rückersatz von Ausbildungskosten ist grundsätzlich dann gerechtfertigt, wenn durch die Ausbildung der Arbeitnehmer ein Wissen erhält, das er nicht nur bei seinem ausbildenden Arbeitgeber verwenden kann, sondern auch anderweitig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3443)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.10.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung 007.5 EDV |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung | Dokument Nr. A-233808 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |