Zahlt sich das Baugewerbe das Sonderprogramm selbst?
Trennungszulagen seien nur dann steuerfrei, wenn sie für eine Dienstreise gezahlt werden. Eine solche läge aber bei einem Bauarbeiter, der zur jeweiligen Baustelle pendle, nicht vor.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Haider, Jörg
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Klassifikation: | 693 Baugewerbe
336.2 Steuerrecht 336.2.026 Steuerbemessung 329F FPÖ 336.07 Finanzverwaltung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Trennungszulagen seien nur dann steuerfrei, wenn sie für eine Dienstreise gezahlt werden. Eine solche läge aber bei einem Bauarbeiter, der zur jeweiligen Baustelle pendle, nicht vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |