Zahlt sich das Baugewerbe das Sonderprogramm selbst?

Trennungszulagen seien nur dann steuerfrei, wenn sie für eine Dienstreise gezahlt werden. Eine solche läge aber bei einem Bauarbeiter, der zur jeweiligen Baustelle pendle, nicht vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1982)
Ort / Verlag / Datum:21.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Haider, Jörg
Klassifikation:693 Baugewerbe
336.2 Steuerrecht
336.2.026 Steuerbemessung
329F FPÖ
336.07 Finanzverwaltung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 693 Baugewerbe Dokument Nr. A-232264 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage