Notwendigkeit einer gespaltenen Dividende bei einer gemeinnützigen Wohnungsbau-Aktiengesellschaft : Bundesgerichtshof v.28.6.1982

Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft entscheidet nur über den Gesamtbetrag des auszuschüttenden Gewinns, in welcher Höhe der einzelne Aktionär mit dem Beschluss ein Gläubigerrecht erlangt, ergibt sich aus der Satzung oder dem Gesetz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 35)
Ort / Verlag / Datum:03.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.532 Wohnbau, gemeinnütziger
336.2 Körperschaftssteuer
658.155 Dividende
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein