Notwendigkeit einer gespaltenen Dividende bei einer gemeinnützigen Wohnungsbau-Aktiengesellschaft : Bundesgerichtshof v.28.6.1982

Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft entscheidet nur über den Gesamtbetrag des auszuschüttenden Gewinns, in welcher Höhe der einzelne Aktionär mit dem Beschluss ein Gläubigerrecht erlangt, ergibt sich aus der Satzung oder dem Gesetz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 35)
Ort / Verlag / Datum:03.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.532 Wohnbau, gemeinnütziger
336.2 Körperschaftssteuer
658.155 Dividende
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.778.532 Wohnbau, gemeinnütziger Dokument Nr. A-230147 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage