Notwendigkeit einer gespaltenen Dividende bei einer gemeinnützigen Wohnungsbau-Aktiengesellschaft : Bundesgerichtshof v.28.6.1982
Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft entscheidet nur über den Gesamtbetrag des auszuschüttenden Gewinns, in welcher Höhe der einzelne Aktionär mit dem Beschluss ein Gläubigerrecht erlangt, ergibt sich aus der Satzung oder dem Gesetz.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 35)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.778.532 Wohnbau, gemeinnütziger
336.2 Körperschaftssteuer 658.155 Dividende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.778.532 Wohnbau, gemeinnütziger | Dokument Nr. A-230147 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |