Abgrenzung der b-und c-Wertigkeit der Tätigkeit von Vertragsbediensteten : OGH v.19.1.1982
Die Entlohnungsgruppe b, gehobener Fachdienst, gebührt dem Vertragsbediensteten bei einer Tätigkeit, die in der Regel nur ein absolvierter Mittelschüler zu leisten vermag.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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