Voraussetzungen der Verweigerung der Zahlung einer Leistungsprämie an Handelsvertreter nach freiem Ermessen : Bundesarbeitsgericht v.16.3.1982

Offenbar unbillig ist eine vertragliche Leistungsbestimmung dann, wenn sie in so grober Weise gegen die Interessen einer Partei verstösst,dass sich ihre Unbilligkeit einem unbefangenen Dritten aufdrängen muss.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 37)
Ort / Verlag / Datum:17.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
331.225 Prämien
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Offenbar unbillig ist eine vertragliche Leistungsbestimmung dann, wenn sie in so grober Weise gegen die Interessen einer Partei verstösst,dass sich ihre Unbilligkeit einem unbefangenen Dritten aufdrängen muss.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog