Voraussetzungen der Verweigerung der Zahlung einer Leistungsprämie an Handelsvertreter nach freiem Ermessen : Bundesarbeitsgericht v.16.3.1982
Offenbar unbillig ist eine vertragliche Leistungsbestimmung dann, wenn sie in so grober Weise gegen die Interessen einer Partei verstösst,dass sich ihre Unbilligkeit einem unbefangenen Dritten aufdrängen muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 37)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
331.225 Prämien 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Offenbar unbillig ist eine vertragliche Leistungsbestimmung dann, wenn sie in so grober Weise gegen die Interessen einer Partei verstösst,dass sich ihre Unbilligkeit einem unbefangenen Dritten aufdrängen muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |