Voraussetzungen der Verweigerung der Zahlung einer Leistungsprämie an Handelsvertreter nach freiem Ermessen : Bundesarbeitsgericht v.16.3.1982
Offenbar unbillig ist eine vertragliche Leistungsbestimmung dann, wenn sie in so grober Weise gegen die Interessen einer Partei verstösst,dass sich ihre Unbilligkeit einem unbefangenen Dritten aufdrängen muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 37)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
331.225 Prämien 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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