Änderung von einzelvertraglich begründeten Rechten durch Betriebsvereinbarung : Bundesarbeitsgericht v.12.8.1982

Durch eine Betriebsvereinbarung nach 87 Abs.1 BetrVG, deren Abschluss mit Hilfe der Einigungsstelle erzwingbar ist, können für Arbeitsverhältnisse Regelungen geschaffen werden, die einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verändern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:27.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein