Änderung von einzelvertraglich begründeten Rechten durch Betriebsvereinbarung : Bundesarbeitsgericht v.12.8.1982

Durch eine Betriebsvereinbarung nach 87 Abs.1 BetrVG, deren Abschluss mit Hilfe der Einigungsstelle erzwingbar ist, können für Arbeitsverhältnisse Regelungen geschaffen werden, die einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verändern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:27.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
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