Änderung von einzelvertraglich begründeten Rechten durch Betriebsvereinbarung : Bundesarbeitsgericht v.12.8.1982
Durch eine Betriebsvereinbarung nach 87 Abs.1 BetrVG, deren Abschluss mit Hilfe der Einigungsstelle erzwingbar ist, können für Arbeitsverhältnisse Regelungen geschaffen werden, die einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verändern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 34)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | BRD
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