Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Pfändungspfandrechts durch Konkursverwalter nach Ablauf der Anfechtungsfrist : Bundesgerichtshof v.1.3.1982
Ein Konkursverwalter, der nicht in der Frist des 41 Abs.1 KO angefochten hat, kann nach Ablauf dieser Frist die Unwirksamkeit eines Pfändungspfandrechts auch durch Klage geltend machen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 24)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 30.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung 347.466 Pfandrecht |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ein Konkursverwalter, der nicht in der Frist des 41 Abs.1 KO angefochten hat, kann nach Ablauf dieser Frist die Unwirksamkeit eines Pfändungspfandrechts auch durch Klage geltend machen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |