Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Pfändungspfandrechts durch Konkursverwalter nach Ablauf der Anfechtungsfrist : Bundesgerichtshof v.1.3.1982

Ein Konkursverwalter, der nicht in der Frist des 41 Abs.1 KO angefochten hat, kann nach Ablauf dieser Frist die Unwirksamkeit eines Pfändungspfandrechts auch durch Klage geltend machen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:30.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
347.466 Pfandrecht
Region:BRD
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