Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Pfändungspfandrechts durch Konkursverwalter nach Ablauf der Anfechtungsfrist : Bundesgerichtshof v.1.3.1982
Ein Konkursverwalter, der nicht in der Frist des 41 Abs.1 KO angefochten hat, kann nach Ablauf dieser Frist die Unwirksamkeit eines Pfändungspfandrechts auch durch Klage geltend machen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 24)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung 347.466 Pfandrecht |
Region: | BRD
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