Keine Rechtfertigung des vorzeitigen Austrittes wegen Entzuges des Firmenautos infolge Kauf dieses Autos durch den Arbeitnehmer : LG Wien v.14.1.1982
Voraussetzung eines Austrittsgrundes nach 26 Z.2 AngG ist eine ungebührliche Schmälerung oder ein solches Vorenthalten, wobei der Arbeitgeber wusste, oder infolge der ihm obliegenden Fürsorgepflicht hätte wissen müssen, dass seine Vorgangsweise unrechtmässig ist.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung 331.77 Angestellte |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Voraussetzung eines Austrittsgrundes nach 26 Z.2 AngG ist eine ungebührliche Schmälerung oder ein solches Vorenthalten, wobei der Arbeitgeber wusste, oder infolge der ihm obliegenden Fürsorgepflicht hätte wissen müssen, dass seine Vorgangsweise unrechtmässig ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |