Keine Rechtfertigung des vorzeitigen Austrittes wegen Entzuges des Firmenautos infolge Kauf dieses Autos durch den Arbeitnehmer : LG Wien v.14.1.1982
Voraussetzung eines Austrittsgrundes nach 26 Z.2 AngG ist eine ungebührliche Schmälerung oder ein solches Vorenthalten, wobei der Arbeitgeber wusste, oder infolge der ihm obliegenden Fürsorgepflicht hätte wissen müssen, dass seine Vorgangsweise unrechtmässig ist.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung 331.77 Angestellte |
Region: | Österreich
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