Lohnfortzahlungsgesetz : Bundesarbeitsgericht v.21.4.1982

Die Eingehung eines zweiten gegen die Arbeitszeitordnung verstossenden Arbeitsverhältnisses bewirkt nur dann den Wegfall der Lohnfortzahlung wegen schuldhaften Verhaltens, wenn dieses Verhalten für die eingetretene Arbeitsunfähigkeit ursächlich geworden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:20.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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