Beharrlichkeit bei Führung von Privatgesprächen : OGH v.15.6.1982

Voraussetzungen der Beharrlichkeit liegen bei der Führung von Privatgesprächen vor, wenn der Arbeitnehmer zweimal solcher Gespräche wegen ermahnt wurde, und ihm zuletzt die Führung verboten wurde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3433)
Ort / Verlag / Datum:27.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Voraussetzungen der Beharrlichkeit liegen bei der Führung von Privatgesprächen vor, wenn der Arbeitnehmer zweimal solcher Gespräche wegen ermahnt wurde, und ihm zuletzt die Führung verboten wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog