Beharrlichkeit bei Führung von Privatgesprächen : OGH v.15.6.1982
Voraussetzungen der Beharrlichkeit liegen bei der Führung von Privatgesprächen vor, wenn der Arbeitnehmer zweimal solcher Gespräche wegen ermahnt wurde, und ihm zuletzt die Führung verboten wurde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3433)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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