Datenschutz in Bundesländern teurer : Zugang zum Recht durch Gebührenvorschriften vereitelt? Nur 'abstrakte' Daten gespeichert
Grundsätzlich hat jeder Staatsbürger das Recht, in das Register Einschau zu nehmen. Bewohner der Bundesländer müssen entweder eine Reise nach Wien antreten oder eine Registerabschrift anfordern.
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Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Grundsätzlich hat jeder Staatsbürger das Recht, in das Register Einschau zu nehmen. Bewohner der Bundesländer müssen entweder eine Reise nach Wien antreten oder eine Registerabschrift anfordern. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |