Datenschutz in Bundesländern teurer : Zugang zum Recht durch Gebührenvorschriften vereitelt? Nur 'abstrakte' Daten gespeichert

Grundsätzlich hat jeder Staatsbürger das Recht, in das Register Einschau zu nehmen. Bewohner der Bundesländer müssen entweder eine Reise nach Wien antreten oder eine Registerabschrift anfordern.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1982)
Ort / Verlag / Datum:02.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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