Wie Sie durch die 'Arbeitslose' reicher werden : Verwaltungsgerichtshof v. 31. März 1982

Auch wenn Sie rechtswidrig gekündigt oder entlassen werden und deshalb Schadenersatz und sonstige Ansprüche gegen Ihre Dienstgeber geltend machen können, gebührt Ihnen das Arbeitslosengeld sofort ab der Kündigung (Entlassung).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (1982; Nr 4)
VerfasserIn: Marhold, Hans
Ort / Verlag / Datum:04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
331.13 Kündigung: Arbeit
Region:Österreich
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