Wie Sie durch die 'Arbeitslose' reicher werden : Verwaltungsgerichtshof v. 31. März 1982
Auch wenn Sie rechtswidrig gekündigt oder entlassen werden und deshalb Schadenersatz und sonstige Ansprüche gegen Ihre Dienstgeber geltend machen können, gebührt Ihnen das Arbeitslosengeld sofort ab der Kündigung (Entlassung).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewinn (1982; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung 331.13 Kündigung: Arbeit |
Region: | Österreich
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