Die krankheitsbedingte Kündigung

Massgebend kann nur sein, ob die im konkreten Fall nachweisbaren negativen Auswirkungen der häufigen Erkrankung auf den Betriebsablauf schwerer wiegen als die durch die Kündigung verursachte Beeinträchtigung 'wesentlicher Interessen' des Arbeitnehmers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1982; Nr 4)
VerfasserIn: Runggaldier, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
331.817 Krankenstand
Region:Österreich
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1982; Nr 4)