Der Kraftfahrzeughandel und das Rabattgesetz
Das Rabattgesetz bezweckt nicht den Schutz der Händler vor ihren eigenen Preisnachlässen sondern den Schutz der Verbraucher vor unlauterem Rabattwettbewerb. Die derzeitigen Nachlässe im Kraftfahrzeughandel sind keine 'Rabatte' im Sinne des 1 Abs.2 RabattG. Einzelnachlässe beim Kraftfahrzeu...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 22)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.881 Rabatte
347.776 Wettbewerbsrecht 347.45 Konsumentenschutz 347.451 Kaufverträge |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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