Der Kraftfahrzeughandel und das Rabattgesetz

Das Rabattgesetz bezweckt nicht den Schutz der Händler vor ihren eigenen Preisnachlässen sondern den Schutz der Verbraucher vor unlauterem Rabattwettbewerb. Die derzeitigen Nachlässe im Kraftfahrzeughandel sind keine 'Rabatte' im Sinne des 1 Abs.2 RabattG. Einzelnachlässe beim Kraftfahrzeu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 22)
VerfasserIn: Gröschner, Rolf
Ort / Verlag / Datum:10.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.881 Rabatte
347.776 Wettbewerbsrecht
347.45 Konsumentenschutz
347.451 Kaufverträge
Region:BRD
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