EDV bei der Staatsanwaltschaft

Demnach umfasst die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Rechtspflege zu gewährleisten, auch die Pflicht, die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen und es zügig innerhalb zumutbarer Fristen abzuwickeln.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsche Richterzeitung (1982; Nr 7)
VerfasserIn: Ernesti, Günter
Ort / Verlag / Datum:07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:007.5 EDV
340.131 Rechtsstaat
343.1 Strafprozess
347.97/.99 Gerichtsverfassung
347.963 Staatsanwälte
Region:BRD
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