EDV bei der Staatsanwaltschaft
Demnach umfasst die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Rechtspflege zu gewährleisten, auch die Pflicht, die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen und es zügig innerhalb zumutbarer Fristen abzuwickeln.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsche Richterzeitung (1982; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 007.5 EDV
340.131 Rechtsstaat 343.1 Strafprozess 347.97/.99 Gerichtsverfassung 347.963 Staatsanwälte |
Region: | BRD
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