Unwirksamkeit einer Kündigung bei Beteiligung einer nicht zuständigen Personalvertretung : Bundesarbeitsgericht v.3.2.1982
Die Beteiligung einer nicht zuständigen Personalvertretung stellt einen in der Sphäre des öffentlichen Arbeitgebers liegenden Fehler im Beteiligungsverfahren dar, der die Unwirksamkeit einer Kündigung zur Folge hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 31)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
35.081.74 Personalvertretung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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