Unwirksamkeit einer Kündigung bei Beteiligung einer nicht zuständigen Personalvertretung : Bundesarbeitsgericht v.3.2.1982

Die Beteiligung einer nicht zuständigen Personalvertretung stellt einen in der Sphäre des öffentlichen Arbeitgebers liegenden Fehler im Beteiligungsverfahren dar, der die Unwirksamkeit einer Kündigung zur Folge hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 31)
Ort / Verlag / Datum:06.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
35.081.74 Personalvertretung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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