Beginn des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Arbeitsunfähigkeit

Nach dieser Rechtsprechung ist nummehr wohl davon auszugehen, dass nur dann Versicherungspflicht einsetzt und eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet wird, wenn das Beschäftigungsverhältnis auch tatsächlich angetreten wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 31)
Ort / Verlag / Datum:06.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
331.116 Arbeitsverträge
368.4 Sozialversicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach dieser Rechtsprechung ist nummehr wohl davon auszugehen, dass nur dann Versicherungspflicht einsetzt und eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet wird, wenn das Beschäftigungsverhältnis auch tatsächlich angetreten wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog