Beginn des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Arbeitsunfähigkeit

Nach dieser Rechtsprechung ist nummehr wohl davon auszugehen, dass nur dann Versicherungspflicht einsetzt und eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet wird, wenn das Beschäftigungsverhältnis auch tatsächlich angetreten wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 31)
Ort / Verlag / Datum:06.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
331.116 Arbeitsverträge
368.4 Sozialversicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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