Beginn des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Arbeitsunfähigkeit
Nach dieser Rechtsprechung ist nummehr wohl davon auszugehen, dass nur dann Versicherungspflicht einsetzt und eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet wird, wenn das Beschäftigungsverhältnis auch tatsächlich angetreten wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 31)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverhältnis
331.116 Arbeitsverträge 368.4 Sozialversicherung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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