Spenden an politische Parteien als Bestechungsstraftaten
Die 331 und 332 erfassen eigennützige und fremdnützige Taten gleichermassen. Vorteile im Sinne dieser Strafbestimmungen sind daher sowohl solche für den Täter selbst als auch solche für beliebige Dritte. Als Vorteile kommen dabei nicht nur materielle, sondern auch immaterielle in Betracht. Ein Amtst...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 27)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung
343.352 Bestechung 343.2/.7 Strafrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-219732 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |