Spenden an politische Parteien als Bestechungsstraftaten

Die 331 und 332 erfassen eigennützige und fremdnützige Taten gleichermassen. Vorteile im Sinne dieser Strafbestimmungen sind daher sowohl solche für den Täter selbst als auch solche für beliebige Dritte. Als Vorteile kommen dabei nicht nur materielle, sondern auch immaterielle in Betracht. Ein Amtst...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 27)
VerfasserIn: Rudolphi, Hans-Joachim
Ort / Verlag / Datum:07.07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung
343.352 Bestechung
343.2/.7 Strafrecht
Region:BRD
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