Heilung eines formnichtigen Vorvertrages und ihre Auswirkung auf die Vertragsstrafe

Der BGH hat im Rahmen des 313 BGB entschieden, die Heilung trete bereits mit dem notariell beurkundeten Abschluss des Kaufvertrages ein, wenn er zwischen einer Partei des Vorvertrages und einem Dritten zustande komme.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 27)
VerfasserIn: Reinicke, Dietrich
Tiedtke, Klaus
Ort / Verlag / Datum:07.07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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