Heilung eines formnichtigen Vorvertrages und ihre Auswirkung auf die Vertragsstrafe
Der BGH hat im Rahmen des 313 BGB entschieden, die Heilung trete bereits mit dem notariell beurkundeten Abschluss des Kaufvertrages ein, wenn er zwischen einer Partei des Vorvertrages und einem Dritten zustande komme.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 27)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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