Die Durchsetzung des Legalitätsprinzips und des Grundrechts der Gleichheit aller vor dem Gesetz in der Praxis der Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaft hat ebenso wie das Gericht und mit der gleichen Objektivität die Wahrheit festzustellen und Gerechtigkeit zu verwirklichen. Damit die Staatsanwaltschaft diese Aufgabe erfüllen kann, ist sie dem Legalitätsprinzip unterworfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (1982; Nr 7)
VerfasserIn: Ulrich, Hans-Joachim
Ort / Verlag / Datum:07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.963 Staatsanwälte
343.2/.7 Strafrecht
340.131 Rechtsstaat
Region:BRD
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