Die Durchsetzung des Legalitätsprinzips und des Grundrechts der Gleichheit aller vor dem Gesetz in der Praxis der Staatsanwaltschaften
Die Staatsanwaltschaft hat ebenso wie das Gericht und mit der gleichen Objektivität die Wahrheit festzustellen und Gerechtigkeit zu verwirklichen. Damit die Staatsanwaltschaft diese Aufgabe erfüllen kann, ist sie dem Legalitätsprinzip unterworfen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (1982; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.963 Staatsanwälte
343.2/.7 Strafrecht 340.131 Rechtsstaat |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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