Gemischte Nutzung von Eigentumswohnungen

Werden Eigentumswohnungen sowohl für Wohnzwecke des Steuerpflichtigen bzw. seiner Angehörigen als auch für betriebliche Zwecke verwendet, so kann nur jener Teil der Aufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden, der auf die privat genutzte Fläche entfällt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3426)
Ort / Verlag / Datum:03.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.533 Eigentumswohnung
336.2 Steuerrecht
336.2.026 Steuerbegünstigungen
34.038 Rechtsprechung
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
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