Unterhaltspflicht von Eltern und Grosseltern : VGH v.19.1.1982

Gegenüber ihren Enkeln schulden die Grosseltern den Unterhalt nach den den Lebensverhältnissen der Eltern angemessenen Bedürfnissen des (Enkel-) Kindes, soweit die Eltern nach ihren Kräften zur Leistung des Unterhaltes nicht imstande sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3426)
Ort / Verlag / Datum:03.08.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
3-053.2 Kinder
34.038 Rechtsprechung
347 Zivilrecht
Region:Österreich
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