Unterhaltspflicht von Eltern und Grosseltern : VGH v.19.1.1982
Gegenüber ihren Enkeln schulden die Grosseltern den Unterhalt nach den den Lebensverhältnissen der Eltern angemessenen Bedürfnissen des (Enkel-) Kindes, soweit die Eltern nach ihren Kräften zur Leistung des Unterhaltes nicht imstande sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3426)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.08.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
3-053.2 Kinder 34.038 Rechtsprechung 347 Zivilrecht |
Region: | Österreich
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