Nichteinrechnung des Postlaufes von unrichtiger zu richtiger Behörde in die SV-Einspruchsfrist
Wird ein Rechtsmittel bei der unzuständigen Behörde eingebracht, so erfolgt zwar die Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters ist die Frist gewahrt, wenn die unzuständige Behörde das Rechtsmittel zu Weiterleitung an die zuständige Stelle am letzten Tag der Frist zur Post gibt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-215758 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |