Dienstverhältnis zwischen Ehegatten : LRg. Wien v.8.3.1982
Sind Arbeiten auf bestimmte Uhrzeiten präzisiert, und ist die Ehegattin an einen bestimmten Arbeitsort und an ein arbeitsbezogenes Verhältnis gebunden und unterliegt den Weisungen und der Kontrolle ihres Mannes, ergibt sich das Bild eines Beschäftigungsverhältnisses.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverhältnis |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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