Dienstverhältnis zwischen Ehegatten : LRg. Wien v.8.3.1982

Sind Arbeiten auf bestimmte Uhrzeiten präzisiert, und ist die Ehegattin an einen bestimmten Arbeitsort und an ein arbeitsbezogenes Verhältnis gebunden und unterliegt den Weisungen und der Kontrolle ihres Mannes, ergibt sich das Bild eines Beschäftigungsverhältnisses.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982)
Ort / Verlag / Datum:18.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverhältnis
Region:Österreich
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