Ferialarbeiter haben auch Rechte
Beim Ferialpraktikum, das für verschiedene Schultypen vorgeschrieben ist, handelt es sich um kein Dienst-oder Arbeitsverhältnis. Schutzbestimmungen nach dem Kinder-und Jugendbeschäftigungsgesetz.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Volksstimme (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 37.018.7 Ferialpraxis
331.81 Arbeitszeit 331.82 Arbeitsbedingungen 371.217.4 Ferienarbeit 061.1:331 AK |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-212592 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |