Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen : Bundesarbeitsgericht v.10.11.1981

Die Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen und der Geltungsbereich von bindenden Festsetzungen richten sich nicht nach dem Gewerbezweig, dem der Auftraggeber angehört. Massgebend ist vielmehr das Produkt, das in Heimarbeit hergestellt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:20.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.794 Heimarbeiter
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen und der Geltungsbereich von bindenden Festsetzungen richten sich nicht nach dem Gewerbezweig, dem der Auftraggeber angehört. Massgebend ist vielmehr das Produkt, das in Heimarbeit hergestellt wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog