Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen : Bundesarbeitsgericht v.10.11.1981
Die Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen und der Geltungsbereich von bindenden Festsetzungen richten sich nicht nach dem Gewerbezweig, dem der Auftraggeber angehört. Massgebend ist vielmehr das Produkt, das in Heimarbeit hergestellt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.794 Heimarbeiter
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen und der Geltungsbereich von bindenden Festsetzungen richten sich nicht nach dem Gewerbezweig, dem der Auftraggeber angehört. Massgebend ist vielmehr das Produkt, das in Heimarbeit hergestellt wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |