Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen : Bundesarbeitsgericht v.10.11.1981
Die Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen und der Geltungsbereich von bindenden Festsetzungen richten sich nicht nach dem Gewerbezweig, dem der Auftraggeber angehört. Massgebend ist vielmehr das Produkt, das in Heimarbeit hergestellt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.794 Heimarbeiter
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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