Was gehört zum Arbeitslohn?

Zusammenfassend ist festzustellen, das Arbeitslohn den Zufluss einer objektiven Bereicherung voraussetzt, die durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Von dem vorstehend entwickelten Arbeitslohnbegriff ausgehend, möchte ich erörtern, ob die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 18)
VerfasserIn: Offerhaus, Klaus
Ort / Verlag / Datum:30.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:339.233.1 Arbeitseinkommen
336.2 Steuerrecht
336.2 Lohnsteuer
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassend ist festzustellen, das Arbeitslohn den Zufluss einer objektiven Bereicherung voraussetzt, die durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Von dem vorstehend entwickelten Arbeitslohnbegriff ausgehend, möchte ich erörtern, ob die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den steuerfreien Gelegenheitsgeschenken und zu den steuerfreien Annehmlichkeiten zutreffend ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog