Was gehört zum Arbeitslohn?
Zusammenfassend ist festzustellen, das Arbeitslohn den Zufluss einer objektiven Bereicherung voraussetzt, die durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Von dem vorstehend entwickelten Arbeitslohnbegriff ausgehend, möchte ich erörtern, ob die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 18)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 339.233.1 Arbeitseinkommen
336.2 Steuerrecht 336.2 Lohnsteuer |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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